Radler auf Offenburger Straßen

Veröffentlicht am 28.09.2015 in Fraktion

 

Wissenswertes zum „Aufreger 2015“

Offenburg    „Denkt man nur an Radrennfahrer – Zuerst prämiert und jetzt wird Sicherheit zerstört – Stadt plant große Veränderungen / Radler sollen künftig auf der Fahrbahn fahren - Verkehrsplaner können sich auch täuschen“ und vieles mehr, das sind die Schlagzeilen zur vermeintlich „jüngsten“ Überplanung unseres Offenburger Radwegenetzes.

Die Offenburger SPD-Fraktion sieht sich in der Pflicht, das offensichtliche Informationsmanko der Bürgerinnen und Bürger auszugleichen.  

RICHTIG – mit dem Fahrrad-Förderprogramm V, beschlossen im Oktober 2014, werden auch in Offenburg wesentliche GESETZLICHE „Veränderungen“ des Straßenverkehrs in Deutschland offensichtlich.

FALSCH – „NEU sind diese nicht – und schon gar kein Offenburger Kind“.

Bereits zum 1. September 1997 gab es neue Verkehrsregeln. Mit dieser Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ebnete der Gesetzgeber den Weg für „einen sicheren und komfortablen Gebrauch des Verkehrsmittels Fahrrad“.

Die wichtigsten Änderungen auf einem Blick:

Kommunen können Einbahnstraßen (Turnhallenstraße) in Gegenrichtung für Radler öffnen; Fahrradstraßen können eingerichtet werden; Busspuren (nördliche Hauptstraße) dürfen bei entsprechender Kennzeichnung mitbefahren werden; Kinder können bis zum vollendeten 10. Lebensjahr auf dem Gehweg fahren; seit 1.10.1998 mussten nur noch beschilderte Radwege benutzt werden; NEU ins Angebot kam der – nun in Offenburg angekommene – (umstrittene) Schutzstreifen auf der Fahrbahn.

Im Jahr 2009 war verkehrlich die „Schilderwald-Novelle“ ein großes Thema. Die StVO wurde erneut „verbessert“. Wenige Monate später musste sie allerdings „wegen Formfehlern“ zurückgenommen werden. Die Fehlerberichtigung dauerte bis 2013, bis im April die aktuelle StVO (Straßenverkehrsverordnung) als Gesetz mit „Vereinfachungen der Radverkehrsvorschriften“ in Kraft trat.

 

Welche gibt es seither ?

Radfahrervorrang auf Schutzstreifen:

Es wird ein generelles Parkverbot für Schutzstreifen eingeführt. Die Schutzstreifen dürfen von anderen Verkehrsteilnehmern nur noch bei Bedarf, also zum Beispiel zum Erreichen von Parkflächen oder zum Ausweichen bei Gegenverkehr, über- / befahren werden.

Für die Schulwegeplanung:

In Fahrradstraßen darf künftig nicht mehr schneller als 30 km/h gefahren werden. Radfahrer dürfen hier weder gefährdet noch behindert werden.

Für das neue Radwegenetz:

Es wurde die Möglichkeit eingeführt, für Fußgänger und Radfahrer eine "Durchlässige Sackgasse" anzuzeigen. Damit kann auf sichere und komfortable Radverkehrsrouten hingewiesen werden.

Für Mama´s und Papa´s:

Die Beförderung in Fahrradanhängern wird explizit in die StVO aufgenommen. Es dürfen bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden.

Für´s Miteinander Radler/Fußgänger:

Bei getrennten und gemeinsamen Geh- und Radwegen wird die Schrittgeschwindigkeit für Radfahrer aufgegeben. Hier muss nun auf Fußgänger Rücksicht genommen und die Geschwindigkeit nötigenfalls an die des Fußgängers angepasst werden. Für den Radverkehr auf Gehwegen oder Fußgängerzonen verbleibt es bei der Schrittgeschwindigkeit.

Für „Geisterfahrer“:

Freigegebene linke Radwege werden mit Zusatzzeichen "Radverkehr frei" gekennzeichnet.

Und wer regelt was – wie beim Bau?

Die Stadt-Verkehrsplaner haben sich an die Verwaltungsvorschrift zur StVO zu halten, beispielsweise an die aktuell erforderliche Breite eines Radweges von 2 Metern Regelmaß. Hier werden auch die Erwachsenen-Dreiräder und die Kinder-/Transportanhänger bedacht.

Das beispielhafte Offenburger Radwegenetz, angelegt in den 80ern, genügt in vielen Straßen leider nicht mehr den gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen, den Veränderungen im Radverkehr.

Zum Glück für unsere (Rad-) Verkehrsplaner gibt es für solch heftige gesetzliche Eingriffe in Bestehendes so genannte „Übergangszeiten“. Ansonsten hätten wir als Mitglieder des Verkehrsausschuss längst die Umsetzung anmahnen müssen.

Das harte klare Fazit:

Unser gutes Radwegenetz sollte entsprechend der aktuellen Gesetzeslage schnellstmöglich OPTIMIERT und damit „rechtssicher“ werden.

ACHTUNG - baulich unzureichende Radwege, womöglich noch als benutzungspflichtig ausgeschildert, werden schnell zu „Radfahrerfallen“.

Rad-Schutzstreifen auf der Fahrbahn  gibt es seit 18 Jahren, nur halt weniger in Offenburg.

Eine langsamere Geschwindigkeit bedeutet immer ein Plus an Verkehrssicherheit.

„Aufreger“ im Straßenverkehr bringen immer eine größere Aufmerksamkeit, einen steigenden Adrenalinspiegel, damit bessere Reaktionszeiten, ein sicherheitsbedachteres Verhalten mit sich.

„Egal ob mit zwei oder vier Rädern - bei dem heutigen Verkehrsaufkommen ist unbedingt ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich. Auf keinen Fall darf aggressiv und rücksichtslos gefahren werden“, so die grundsätzliche Meinung der SPD-Fraktion.

 

 

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